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Liebe Gäste

Damit Sie einen entspannten und vor allem sicheren Aufenthalt genießen können, haben wir auf der Grundlage der aktuellen behördlichen Vorgaben einen detaillierten Hygieneplan entwickelt. Ihre Eigenverantwortlichkeit im Umgang mit den Hygienebestimmungen hat bereits sehr geholfen, die Pandemie einzudämmen. Wir bitten Sie deshalb auch während Ihres Aufenthalts alle Hinweise genau zu beachten.

Eine Standortübersicht der Teststationen in Flensburg erhalten Sie hier.

Bei Anreise muss jeder Gast unter Vorlage des Ausweises oder Reisepasses einen der folgenden Nachweise erbringen:
 

 

  • mind. zwei vollständige Impfungen (14 Tage nach der zweiten Impfung gültig)
  • oder einen Genesenen-Nachweis, der nicht älter als 3 Monate ist
  • oder ein aktueller Bürgertest (nicht älter als 24 Std.) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Std.) Hiervon ausgenommen sind Kinder bis zum 7. Lebensjahr. Minderjährige schulpflichtige Kinder benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis, wenn sie entweder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen oder anhand einer Bescheinigung der Schule (ein Schülerausweis reicht nicht aus) nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
  • Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasebedeckung ist verpflichtend.
  • Hotelgäste (privat und geschäftlich reisend) benötigen für einen Besuch in unserem Restaurant nur die Zimmerkarte als Nachweis.
  • Wir bitten unsere Gäste, sich vor dem Betreten der Gasträume und vor Benutzung der Gegenstände an den dafür vorgesehenen Stationen die Hände zu desinfizieren.
  • Bitte halten Sie die Hust- und Nießetikette ein.
  • mind. zwei vollständige Impfungen (14 Tage nach der zweiten Impfung gültig)
  • oder einen Genesenen-Nachweis, der nicht älter als 3 Monate ist
  • oder ein aktueller Bürgertest (nicht älter als 24 Std.) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Std.)
  • Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasebedeckung ist verpflichtend.
  • Hotelgäste (privat und geschäftlich reisend) benötigen für einen Besuch in unserem Restaurant nur die Zimmerkarte als Nachweis.
  • Wir bitten unsere Gäste, sich vor dem Betreten der Gasträume und vor Benutzung der Gegenstände an den dafür vorgesehenen Stationen die Hände zu desinfizieren.
  • Bitte halten Sie die Hust- und Nießetikette ein.
  • mind. zwei vollständige Impfungen (14 Tage nach der zweiten Impfung gültig)
  • oder einen Genesenen-Nachweis, der nicht älter als 3 Monate ist
  • oder ein aktueller Bürgertest (nicht älter als 24 Std.) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Std.) Hiervon ausgenommen sind Kinder bis zum 7. Lebensjahr. Minderjährige schulpflichtige Kinder benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis, wenn sie entweder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen oder anhand einer Bescheinigung der Schule (ein Schülerausweis reicht nicht aus) nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
  • Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasebedeckung ist verpflichtend.
  • Wir bitten Sie aus organisatorischen Gründen um eine vorherige Tischreservierung. Hotelgäste reservieren bitte beim Check In oder im Restaurant.
  • Bitte geben Sie dabei immer Ihren vollständigen Namen und Ihre Telefonnummer an.
  • Unser Fitness Raum ist weiterhin für Sie geöffnet.